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    sowie weitere Rechtsgebiete

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Scheidungsrecht

Sie finden auch weiterführende Informationen zur Ehescheidung mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Heiligenhaus.

Der Bereich der Ehescheidung ist naturgemäß ebenso sensibel wie emotionsbeladen.

Hier versucht unsere Kanzlei, soweit dies gewünscht wird und möglich ist, auf eine einvernehmliche  Scheidung der Parteien hinzuwirken. Hierzu bietet die Kanzlei gemeinsame Gespräche zwischen den Parteien im Beisein des Rechtsanwalts an, um die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung sämtlicher anstehender Probleme und Regelungserfordernisse zu erkunden.

Zeigt sich, dass eine einvernehmliche Regelung möglich ist, wird auch angeboten, nur einen Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen. Dieser kann im Scheidungsverfahren zwar jeweils nur eine Partei vertreten. Wenn vor Einreichung des Scheidungsantrags aber Einigung über sämtliche regelungsbedürftigen Punkte erzielt werden kann, und diese Einigung im Rahmen einer privatrechtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung niedergelegt wird, besteht die Möglichkeit, diese Vereinbarung im Scheidungstermin protokollieren zu lassen, so dass diese Vereinbarung damit Bestandteil des Scheidungsbeschlusses wird.

Für die Protokollierung der Vereinbarung (sie stellt einen Prozessvergleich dar) ist zwar ein zweiter Anwalt zwingend erforderlich, dessen Beteiligung aber gegen eine geringe Pauschalgebühr zu erlangen ist, manchmal sogar ohne diese. In diesem Falle ersparen die Parteien 50 % (oder nahezu 50 %) der ansonsten für zwei Anwälte anfallenden Anwaltskosten, was im Einzelfall einen erheblichen Betrag ausmachen kann. Diese ersparten Geldmittel stehen den Parteien dann für andere Verwendungen oder zur Verteilung zwischen diesen zur Verfügung.

Ein in dieser Weise vorbereiteter Scheidungstermin nimmt oft kaum mehr als 5 Minuten in Anspruch, was insgesamt natürlich auch zu einem entspannteren Umgang mit der Situation beiträgt (anders, als wenn die Parteien sich über Monate und Jahre wegen irgendwelcher Einzelansprüche streiten und diese nervliche Belastung auch eine entsprechende Zeit mit sich herumtragen müssen).

Unsere Kanzlei erledigt in dieser Weise weit über die Hälfte der an uns herangetragenen Scheidungsfälle.

Unter Umständen ist es auch möglich, die Scheidung für beide Parteien vollständig kostenfrei zu gestalten (im Falle der Beantragung und Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe).

Ist eine einverständliche Scheidung nicht möglich, muss diese dann letztlich im streitigen Verfahren herbeigeführt werden.

Weiterführende Infos zum Scheidunsrecht in Ratingen und Mettmann