Immobilienrecht

Hier geht es um den Erwerb oder die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Hausobjekten, Eigentumswohnungen oder sonstigen Immobilien. sowie die damit zusammenhängenden Probleme.

Während Verträge über den Verkauf, den Erwerb oder die Belastung von Immobilien zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Beurkundung durch einen Notar bedürfen, liegt der Bereich der entsprechenden Beratung im anwaltlichen Bereich.

Dem gemäß liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich in der Prüfung von notariellen Vertragsentwürfen aber erforderlichenfalls auch in der Anfechtung bereits geschlossener Immobilienkaufverträge, beispielsweise, wenn sich nach dem Vertragsschluss Mängel am Kaufobjekt zeigen, die dem Verkäufer bei Vertragschluss zwar bekannt waren, die dieser aber nicht offenbart hat.

Weiter erstreckt sich die anwaltliche Tätgkeit auf die Einziehung von Kaufpreisforderungen oder von Teilen davon, aber auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Durchsetzung der Mängelbeseitigung, sofern eine Haftung hierfür im Kaufverrag nicht ausgeschlossen wurde.

Schließlich kann es gegebenenfalls erforderlich sein, geschlossene und bereits bezahlte oder angezahlte Verträge rückabzuwickeln.

 

Darüber hinaus kann es im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie gelegentlich auch zu Problemen mit Immobilienmaklern kommen. Hierzu erfahren Sie mehr unter dem Rechtsgebiet "Maklerrecht".