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    Straf- und Bußgeldrecht

    sowie weitere Rechtsgebiete

    und Forderungsmanagement (Inkasso)

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Schmerzensgeldrecht

Im Bereich des Haftungs- und Schadersatzrechts vertreten wir die gesamte Bandbreit zivilrechtlicher Problematiken. Wir verfolgen Schadenersatzansprüche aller Art, auch Ansprüche im Arzthaftungsbereich, die aus fehlerhafter Behandlung resultieren.

Insbesondere die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen ist oftmals leider schwierig und zeitaufwendig, da hierzu oft die Führung eines Rechtsstreits sowie die Inanspruchnahme von medizinischen Sachverständigen erforderlich ist.

Auf der anderen Seite verteidigen wir unsere Mandanten (auch Ärzte) aber selbstverständlich auch gegen unberechtigt erhobene oder unangemessen hohe Schadenersatzforderungen.

Die Berechnung der Höhe von Schmerzensgeldansprüchen ist ebenfalls oft schwierig. Hier hat der Gesetzgeber keine festen “Preise” im Gesetz festgeschrieben. Vielmehr soll ein Schmerzensgeldanspruch stets “angemessen” sein, was letztlich zu einer Einzelfallbetrachtung führt. “Schmerzensgeldlisten” im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es existieren aber Sammlungen von Urteilen über ausgeurteilte Schmerzensgelder, die als Orientierungshilfe dienen. Da es sich bei der Bemessung von angemessenen Schmerzensgeldern aber immer um Wertungsbereiche handelt (der eine Richter bewertet die Schwere einer Verletzung sowie deren Heilungsverlauf anders als ein anderer), bleibt die Berechnung einer angemessenen Forderung jedoch meistens schwierig und begegnet regelmäßig gewissen Unwägbarkeiten.