Forderungsmanagement

Das Anmahnen und Einfordern offener Rechnungen stellt für Firmenkunden häufig ein großes Ärgernis dar, das Zeit und Personal erfordert, welches anders besser und effektiver eingesetzt werden könnte.

 

Das wiederholte Abfassen von Mahnschreiben, die Überwachung von Zahlungsfristen, die Berechnung von Verzugszinsen sowie letztlich die Entscheidung, ob und in welcher Weise die Forderung beigetrieben werden soll, ob durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder Einreichung einer gerichtlichen Klage, erfordert nicht nur eine gewisses Maß an innerbetrieblicher Organisation sondern von Ihren Bürokräften auch viel Zeit, die diese dringend zur Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben benötigen. Auch ist die Fehlerhäufigkeit oft hoch, weil Bürokräfte im Normalfall nicht über eine entsprechende Ausbildung zur Erledigung dieser Aufgaben verfügen.

Insbesondere die Frage, ob eine Forderung aus rechtlicher Sicht überhaupt erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden kann, und welche Beweise bzw. Unterlagen hierzu erforderlich sein werden, setzt juristisches Fachwissen voraus, das in den Büros vieler Betriebe schlicht nicht vorhanden ist.

 

Normale Bürokräfte sind mit der Erledigung solcher Aufgaben sowohl zeitlich als auch fachlich überfordert.

 

Andererseits stellen unbezahlte Forderungen für Betriebe „totes Kapital“ dar, das anderweit erheblich besser eingesetzt werden könnte, weshalb es natürlich schnellstmöglich eingefordert und auch beigetrieben werden sollte.

 

Sie können das Problem lösen, indem Sie unsere Kanzlei zu „Ihrer Rechtsabteilung“ machen.

 

-  Gerne übernehmen wir für Sie das Anmahnen offener Forderungen, setzen Ihren Schuldbern

    Zahlungsfristen und setzen Ihre Forderungen erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.

-  Wir überwachen hierbei selbstverständlich die gesetzten Fristen und beraten Sie dabei, ob ein

   gerichtliches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll und aussichtsreich erscheint.

-  Von Anfang an setzen wir Ihr Büro dabei in die Lage dafür zu sorgen, dass die Kosten

   unserer Inanspruchnahme in vollem Umfang vom Schuldner zu tragen sein werden,

   damit Sie nicht „schlechtem Geld gutes hinterher werfen“.

-  Zahlt Ihr Schuldner auch nach rechtkräftiger Verurteilung nicht, übernehmen wir für Sie auch

   die Zwangsvollstreckung Ihrer Forderungen in das Schuldnervermögen.

-  Wir informieren Sie über jeden einzelnen Schritt unserer Maßnahmen, so dass Sie ständig

   aktuell unterrichtet sind.

-  Eingezogene Gelder leiten wird umgehend auf Ihre Konten weiter.

 

Sprechen Sie uns an.

Unser Erfolg ist Ihr Vorteil.