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Nachlassverteilung / Nachlassverwaltung

In verschiedenen Fällen ergibt es sich, dass ein Erblasser zum Beispiel mehrere Erben hinterlässt, die jedoch nicht am Wohnort des Erblassers, sondern weit verstreut wohnen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage oder nicht willens sind, den Nachlass des Erblassers, insbesondere, was z.B. die Räumung der Wohnung des Erblassers, die Verwertung und/oder Entsorgung von Nachlassgegenständen, die Begleichung von Verbindlichkeiten des Nachlasses, die Organisation der Grabpflege und ähnliches, zu regeln oder die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

In anderen Fällen kann es seitens der Miterben für wünschenswert erachtet werden, dass die Verwertung und Verteilung des Nachlasses durch eine neutrale Person vorgenommen werden soll.

Ab und an wird auch vom Erblasser selbst testamentarisch bestimmt, dass der Nachlass durch einen Nachlassverwalter verwaltet und verteilt werden soll.

In all diesen Fällen ist die Person eines Nachlassverwalters gefragt, der die ihm übertragenen Aufgabenbereiche mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl, aber auch mit der gebotenen Entschlossenheit regelt, abwickelt und den Nachlass der gewünschten Verteilung zuführt.
Dies ist um so leichter zu bewerkstelligen, als Kontakte zu professionellen Verwertern, Auktionshäusern, Taxatoren, aber auch zu „Entrümplern“, „Entsorgern“  und weiteren Dienstleistern bestehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Arbeiten (zum Beispiel bei der Räumung von gemieteten Wohnungen) zeitnah und zuverlässig zu erledigen.

Auch diesbezüglich kann Herrn Rechtsanwalt Bille aufgrund seiner bereits langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, während der er auch gelegentlich von gerichtlicher Seite mit der Abwicklung von Nachlässen beauftragt wurde, auf seine im Rahmen dieser Tätigkeit erworbene Erfahrung sowie die im Rahmen dieser Tätigkeit geknüpften Kontakte zurückgreifen.