• Kanzlei fürrechtsanwalt bille ratingen 1

    Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

    Scheidungsrecht

    Straf- und Bußgeldrecht

    sowie weitere Rechtsgebiete

    und Forderungsmanagement (Inkasso)

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Unfallabwicklung

Bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich - egal ob man meint, den Unfall selbst verschuldet zu haben oder nicht - immer, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Wurde der Unfall selbst verschuldet, zur Vermeidung der Auferlegung von Verwarn- oder Bußgeldern, die häufig mit dem Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg einhergehen.

Wurde der Unfall nicht selbst verschuldet, um ihn mit der Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen zu beauftragen.

Der Anwalt vertritt die Interessen des Geschädigten. Er macht die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche vollständig geltend. Er haftet für hierbei gegebenenfalls auftretende Fehler. Die entstehenden Anwaltskosten müssen von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden, soweit diese in die Schadenregulierung eintritt.