• Kanzlei fürrechtsanwalt bille ratingen 1

    Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

    Scheidungsrecht

    Straf- und Bußgeldrecht

    sowie weitere Rechtsgebiete

    und Forderungsmanagement (Inkasso)

  • Kanzlei fürrechtsanwalt bille ratingen 2

    Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

    Scheidungsrecht

    Straf- und Bußgeldrecht

    sowie weitere Rechtsgebiete

    und Forderungsmanagement (Inkasso)

  • Kanzlei fürrechtsanwalt bille ratingen 3

    Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

    Scheidungsrecht

    Straf- und Bußgeldrecht

    sowie weitere Rechtsgebiete

    und Forderungsmanagement (Inkasso)


Wohnungsmietrecht

Im Bereich des Wohnungsmietrechts geht es zumeist um Mietrückstände oder Vertragsverstöße, die zu Kündigungen bzw. zu Räumungen führen können. Hier kommt der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und der Berechtigung zur Kündigung, je nachdem ob Mieter oder Vermieter vertreten werden, erhebliche Bedeutung zu.

In Fällen der Kündigung des Mietverhältnisses kann weiter ein gewisses taktisches Verhalten von Bedeutung sein, damit der Vermieter oder der Mieter seine Ziele erreicht.

Oftmals entstehen auch Streite oder Meinungsverschiedenheiten beim Auszug oder der Rückgabe des Objektes. Hier geht es dann vor allem um Renovierungs- und Instandsetzungspflichten und/oder um die Rückgabe der Kaution.

Schließlich fällt die Beitreibung von Mietrückständen sowie die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen in diesen Bereich.

Mietrecht

Die mietrechtlichen Bereiche sind vielschichtig. Sie umfassen sowohl das Wohnungsmietrecht, wie auch das Gewerbemietrecht, das Pachtrecht und die Vermietung von Gegenständen ( Auto, Fahrrad, Garagen, Stellplätze oder Gerätem (Beleuchtungs- Beschallungsanlage, Miete von Werkzeugen, z. B. Schneefräse oder Motorheckenschere).

Probleme entstehen hier häufig bei der Zahlung der Miete, der Herausgabe von Räumlichkeiten, der Rückgabe von Fahrzeugen oder Gerätschaften sowie bei Fragen der Verursachung von Schäden an der gemieteten Sache während der Mietzeit sowie deren Reparatur und den durch die Reparatur anfallenden Kosten.

Im Bereich des Wohnungs- und Gewerbemietrechts geht es häufig um Fragen im Bereich der Vertragspflichten bzw. von Vertragsverstößen, um die Instandhaltung oder Verschlechterung der Mietsache, um die Ordnungsmäßigkeit des Objekts bei Beendigung des Mietverhältnisses (Renovierungspflicht / Schönheitsreparaturen) oder um die Beurteilung von Mietmängeln (Nässe- bzw. Schimmelbefall, Lärmbelästigung, ungenügende Beheizung von Räumen u.a.), aber auch um die Ordnungsmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen oder die Rückzahlung der Kaution bei beendetem Mietverhältnis.

Schließlich kommen der Beitreibung ausstehender Mietforderungen sowie der Kündigung von Verträgen und ebenso der Abwehr solcher Kündigungen erhebliche Bedeutung zu.

Gewerbemietrecht

Im Bereich des Gewerbemietrechts geht es zumeist um Mietrückstände oder Vertragsverstöße, die zu Kündigungen bzw. zu Räumungen führen können. Hier kommt der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und der Berechtigung zur Kündigung, je nachdem ob Mieter oder Vermieter vertreten werden, erhebliche Bedeutung zu.

In Fällen der Kündigung des Mietverhältnisses kann weiter ein gewisses taktisches Verhalten von Bedeutung sein, damit der Vermieter oder der Mieter seine Ziele erreicht.

Oftmals entstehen auch Streite oder Meinungsverschiedenheiten beim Auszug oder der Rückgabe des Objektes. Hier geht es dann vor allem um Renovierungs- und Instandsetzungspflichten und/oder um die Rückgabe der Kaution.

Schließlich fällt die Beitreibung von Mietrückständen sowie die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen in diesen Bereich.

Nachbarrecht

Sowohl bei gemieteter Wohnung oder gemieteter Gewerbefläche als auch bei einer Eigentumswohnung und selbst bei Nutzung oder Bewohnung eines eigenen (Haus-)Grundstücks kann es zu nachbarrechtlichen Streitigkeiten kommen.

Hier wäre oftmals eine räumliche Trennung der Parteien die beste Lösung, die aber nur in ganz wenigen Fällen möglich ist. Da die streitenden Parteien in aller Regel aber noch längere Zeit nebeneinander werden wohnen müssen, ist gerade in diesem Bereich Fingerspitzengefühl gefragt, wobei in manchen Fällen jedoch das “Tischtuch” zwischen den Parteien schon derart „zerschnitten“ ist, dass es allein angezeigt erscheint, die Gegenseite auf ihren Platz und ihre Pflichten zu verweisen.

Hier geht es oftmals um Lärmbelästigung, Überhang, Pflanzabstand oder sonstige Emissionen, die von einem Grundstück auf das andere einwirken oder angeblich einwirken sollen.