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    sowie weitere Rechtsgebiete

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Kaufrecht

Der Bereich des Kaufrechts umfasst sowohl Fragen des Zustandekommen des Kaufvertrages, seiner Form (gegebenenfalls Schriftform oder notariell beurkundet) des Inhalts sowie dessen Auslegung, als auch den Bereich der Vertragsverstöße, die sowohl in mangelhafter Leistung als auch in Nichtleistung oder nicht fristgerechter Leistung liegen können.

Hier können sowohl die Minderung des Kaufpreises als auch der Rücktritt vom Kaufvertrag mit der Folge der Rückabwicklung des Vertrages in Betracht kommen.

In bestimmten Fällen steht dem Käufer auch ein zeitlich befristetes Recht zum Widerruf seiner Vertragserklärung zu, die den zunächst geschlossenen Vertrag dann wieder zu Fall bringen kann.

In Fällen der Täuschung des Vertragspartners oder in bestimmten Fällen des Irrtums eines Vertragspartners über den Kaufgegenstand, die zu erbringende Gegenleistung oder sonstige Vertragsinhalte kann auch die Anfechtung des Kaufvertrages in Betracht kommen, die - unter den gegebenen Voraussetzungen - sowohl rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder auch nur auf einen bestimmte Zeitpunkt hin erfolgen und dem entsprechend den Vertrag von Anfang an nichtig oder eben von einem bestimmten Zeitpunkt an ungültig macht.

Insbesondere bei Anfechtungen sind aber unterschiedliche Fristen (teils Fristen von nur einer Woche nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes) zu wahren, weswegen diesbezüglich Eile geboten sein kann.