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Recht und Gerechtigkeit

Verschiedentlich beschweren sich Mandanten bei uns über das „ungerechte“ Rechtssystem in unserem Lande.

Dies geschieht meistens dann, wenn sie meinen, ihre vermeintlichen Rechte in bestimmter Weise durchsetzen zu können, wir aber darauf hinweisen müssen, dass es nicht so einfach geht, wie die Mandantschaft sich dies vorgestellt hat, oder dass die vermeintlichen Ansprüche tatsächlich überhaupt nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. In solchen Fällen wird gerne davon gesprochen, dass unsere Rechtsvorschriften „nicht gerecht“ seien.

Hierzu ist folgendes festzuhalten.

Absolute Gerechtigkeit im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Gerechtigkeit ist nur ein Wort. Selbst „Auge um Auge“ und „Zahn um Zahn“, wie es bereits in der Bibel steht, ist nicht gerecht.

So wäre es beispielsweise nicht gerecht, wenn dem Einäugigen, der einer Person mit zwei Augen ein Auge ausgeschlagen hat, ebenfalls wiederum ein Auge ausgeschlagen werden würde. Diese Person hätte dann gar kein Auge mehr und wäre mit diesem Los sicher schwerer bestraft, als eine andere Person, die zwei Augen hatte.

Recht bedeutet dem gemäß auch nicht etwa, dass gesetzliche Vorschriften für sich in Anspruch nehmen,„gerecht“ zu sein. Recht bedeutet lediglich, dass in unserem Lebensraum – hier der Bundesrepublik Deutschland - Regeln existieren, die für alle Personen, die sich in diesem Lebensraum aufhalten, gleichermaßen gelten.

Man kann die bestehenden Regeln kritisieren oder sie sogar für falsch halten. Indessen kann sich jeder, der hier lebt, darauf einstellen, dass diese Regeln gegen ihn angewandt werden können und er sich andererseits auf diese Regeln oder Rechte auch berufen kann.

Recht bedeutet auch, dass die Regeln gleichermaßen gegen jedermann angewendet werden. Dass dies zumindest im Groben auch so funktioniert, zeigt sich daran, dass selbst Wirtschaftsmagnaten oder politische Größen vor Gericht zitiert und gegebenenfalls auch verurteilt werden.

Abgesehen davon sind diese Regeln aber auch abänderbar, was bei jeder Gesetzesänderung und bei jedem neu beschlossenen Gesetz geschieht. Auf die Schaffung neuer oder die Abänderung oder Außerkraftsetzung bestehender Gesetze hat in aller Regel aber weder der Mandant noch der diesen vertretende Anwalt Einfluss, weswegen beiden nichts anderes übrig bleibt, als die bestehenden Gesetze und Vorschriften anzuwenden.

Folglich lohnt es bei einem anstehenden Streit nicht, sich über die geltenden Regeln zu ärgern. Die Regeln sind meist klar und bekannt. Der Anwalt kann nicht mehr tun, als dem Mandanten diese bestehenden Regeln zu erklären und, wenn es gewünscht wird, ihn unter Anwendung dieser Regeln zu vertreten.

Ob das daraus entstehende Ergebnis schlussendlich als „gerecht“ empfunden wird, ist dabei immer fraglich. Jedenfalls aber folgt die Entscheidungsfindung bestimmten festgelegten Regeln und ist nicht etwa von der Willkür eines Richters oder eines Gerichts abhängig, sondern eben vom geltenden Recht.