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    sowie weitere Rechtsgebiete

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Humoriges

Zwei Rechtsanwälte stehen vor Gericht und haben entgegenstehende Rechtsauffassungen zu einem Rechtsproblem. Zunächst trägt der erste Anwalt seine Rechtsauffassung vor, und nachdem er seine Argumentation beendet hat, pflichtet der Richter ihm bei und sagt: "Ja, - da haben Sie Recht.”

Sodann trägt der zweite Anwalt seine entgegenstehende Auffassung vor, und nachdem auch er seine Darlegung beendet hat, stimmt der Richter auch ihm zu und sagt:” Ja, - da haben Sie auch Recht.”

“Aber Herr Richter”, wendet der erste Anwalt daraufhin ein, “es kann doch nicht sein, dass ich Recht habe, und der Kollege hat auch Recht .”

“Ja -----” sagt daraufhin der Richter nach einigem Überlegen “----- da haben Sie auch Recht.”

 

Dieser Witz zeigt sehr schön, dass es oftmals mehrere vertretbare Rechtsauffassungen zu einem Problem gibt, die durchaus auch alle zutreffend sein können. Gleichwohl muss das Gericht letztlich die streitige Rechtsfrage entscheiden. In Zweifelsfällen orientiert es sich dabei gerne an bereits ergangenen Entscheidungen der zuständigen Obergerichte. Aber auch deren Entscheidungen können sich durch neue Argumente oder eine Veränderung der Betrachtungsweise gelegentlich ändern, so dass das Vertreten einer gegenteiligen Rechtsauffassung durchaus nicht ohne Sinn und Zwecke sein muss.