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Dieser Bereich umfasst die Erstellung jeglicher Gewerke im Baubereich sowie die Probleme der Gewährleistung und Mängelbeseitigung, wobei häufig die Vorschriften der Verdingungsord- nung für Bauleistungen (VOB) berührt werden.
Darüner hinaus werden aber auch die vertraglichen Gestaltungen mit Architekten oder Bau-
Mit Fragen der Baugenehmigung befasst sich unsere Kanzlei hingegen nicht, da diese dem
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