Ziviles Baurecht


Dieser Bereich umfasst die Erstellung jeglicher Gewerke im Baubereich sowie die Probleme
der Gewährleistung und Mängelbeseitigung, wobei häufig die Vorschriften der Verdingungsord-
nung für Bauleistungen (VOB) berührt werden.

Darüner hinaus werden aber auch die vertraglichen Gestaltungen mit Architekten oder Bau-
trägern sowie die Abrechnungen mit diesen mit umfasst, wobei im Falle der Abrechnung von
Architektenleistungen auf die Vorschriften HOAI abzustellen ist.

Mit Fragen der Baugenehmigung befasst sich unsere Kanzlei hingegen nicht, da diese dem
Bereich des öffentlichen und nicht mehr dem zivilen Baurechts unterfallen.


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