Um einen Werkvertrag handelt es sich im Unterschied zu einem Dienstvertrag
immer dann, wenn die Erbringung eines Erfolges geschuldet wird.
Im Bereich des Werkvertragsrechts konzentrieren sich die Probleme häufig auf
Fragen der gehörigen Vertragserfüllung, der Abnahme und der Gewährleistung
(des Vorliegen von Mängeln am erstellten Werk und deren Beseitigung), wobei
die vom Gesetzgeber eingeräumten Gewährleistungsfristen hier besonders kurz
bemessen worden sind, um bereits nach einem kurzen Zeitraum für die Parteien
Rechtssicherheit zu schaffen.
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