Vertragsrecht


Seit mehr als 12 Jahren ist die Kanzlei unter anderem mit der Gestaltung, der Prüfung und
der Auslegung von Verträgen, sowie der Durchsetzung vertraglicher Forderungen befasst.

Die Palette der Verträge ist vielfältig.
Sie umfasst z. B. Miet-, Pacht-, Kauf-, Leih-, Darlehns-, Arbeits-, Gesellschafts-, Leasing-,
Franchising-, und Erbverträge.

Hier sind neben den Interessen der jeweils vertretenene Parteien die einschlägigen gesetz-
lichen Vorschriften zum Beispiel über Allgeneine Geschäftsbedingungen, über den Verbrau-
cherkredit, die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), einschlägige Schutzgesetze
(z. B. das Kündigungsschutzgesetz oder Vorschriften des Mieterschutzes) und gesetzliche
Umgehungsverbote zu beachten.

Das Vertragsrecht bietet insoweit ein weites Betätigungsfeld, das insbesondere auf-
grund der darin gegebenen gestalterischen Möglichkeiten vielfarbig und interessant ist.


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