Bereits seit der Gründung der Kanzlei übernimmt diese auch die Verteidigung in strafrechtlichen
Angelegenheiten.
Hierbei lehnt die Kanzlei jedoch (abgesehen von besonders begründeten Ausnahmefällen) grund-
sätzlich die Verteidigung von Kapital- und Gewaltdelikten ab.
Der Schwerpunkt der strafrechtlichen Tätigkeit liegt damit zum einen im Bereich der Verkehrsdelikte
(Körperverletzung / Nötigung im Straßenverkehr; Trunkenheits- und Führerscheindelikte), zum anderen
im Bereich von leichteren Straftaten wie z. B. Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Körperverletzung
und ähnlichem.
Der Grund für die Ablehung der Verteidigung von Kapital-und Gewaltdelikten liegt zum einen darin,
dass die Klientel der im wesentlichen zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei nicht vermischt werden
soll, zum anderen darin, dass Herr Rechtsanwalt Bille, bevor er sein Jurastudium begann, drei Jahre
als Polizeibeamter tätig war.
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