Scheidungsrecht


Scheidungen sind in der Regel für alle Beteiligten ebenso unangenehm wie kostspielig.

Nahezu die Hälfte der normalerweise im Rahmen eines Scheidungsverfahrens anfallenden
Kosten lassen sich jedoch einsparen,
wenn die Ehepartner sich darauf verständigen, für das
Scheidungsverfahren nur einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Dies erfordert, dass die Ehepartner in der Lage sind, sich hinsichtlich aller im Rahmen der Scheidung
anfallenden Fragen und Probleme möglichst noch vor der Einreichung des Scheidungsantrages zu
einigen. Eine solche vorherige umfassende und beide Ehegatten sicher stellende Einigung ist erfor-
derlich, da der Anwalt im Scheidungsverfahren selbst nur eine Partei vertreten kann.

In der Vergangenheit ist es uns gelungen, etwa 80 % unserer Scheidungsverfahren in der beschrie-
benen Weise abzuwickeln. Hierzu ist in der Regel zumindest eine gemeinsame Besprechung bei-
der Ehepartner mit dem Anwalt erforderlich, um die erforderlichen Einigungen auf den jeweiligen
Problemgebieten herbeizuführen.
Hierbei ist zu beachten, dass die auftretenden Probleme jedenfalls entschieden werden müssen,
sei es (preiswert) durch private Einigung oder (teuer) durch streitiges Urteil, wobei eine streitige
Auseinandersetzung vor Gericht aber jedenfalls die Inanspruchnahme zweier Anwälte erfordert und
damit erheblich höhere Kosten verursacht, als es bei der Inanspruchnahme nur eines Anwalts der
Fall wäre.
Unsere Kanzlei versucht im wirtschaftlichen Interesse der Parteien regelmäßig auf eine
einvernehmliche Regelung der Scheidung sowie der sämtlicher Scheidungsfolgenange-
legenheiten hinzuwirken.

Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, bleibt den Parteien keine andere Wahl, als
jeweils einen eigenen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.


Die Rechtsgebiete

Der Rechtsanwalt

Online-Rechtsberatung

Die Wege zur Kanzlei

Zurück zur Startseite