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Häufig findet der Reisende vor Ort nicht das oder zumindest nicht die Qualität vor, die ihm im Reiseprospekt versprochen worden ist. Das Gebiet der Reisemängel und damit der Reisespreisminderung ist weit. Feste Minderungs- sätze etwa nach einer bestehenden Tabelle gibt es nicht. Die Minderung soll nach dem Gesetz vielmehr angemessen sein. Was angemessen ist, ist in jedem Einzelfall separat zu entscheiden. Besonders aus diesem Umstand resultieren dann zum Teil auch erheblich voneinander abweichende Entscheidungen verschiedener Richter und Gerichte.
Daneben sind die kurzen gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung zu beachten.
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