Welche Kosten trägt meine Rechtsschutzversicherung und welche nicht?


Grundsatz
Grundsätzlich trägt die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages alle im Rahmen einer
Beratung, einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Anwalts- und
Gerichtskosten sowie Zeugengelder.
Gutachterkosten werden regelmäßig nur getragen, wenn sie im Rahmen eines gerichtlichen Beweis-
beschlusses oder eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens entstehen.

Die wichtigsten Ausnahmen
Die Versicherung trägt nur die Kosten eines Rechtsanwalts pro Schadenfall.

Die Versicherung trägt Anwaltskosten nur, wenn der Anwalt im Rahmen des RVG (Rechtsanwalts-
vergütungsgesetzes) abrechnet. Kosten, die durch besondere Honorarvereinbarungen zwischen
Anwalt und Mandant entstehen und die Kostensätze des RVG übersteigen, trägt die Rechtsschutz-
versicherung nicht.

Im Vergleichsfalle trägt die Versicherung nur die Kosten im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen.
(Beispiel: Ihre Forderung beträgt EUR 300,00. Im Rahmen eines Vergleichs erhalten Sie EUR 200,00
(also 2/3) und verzichten folglich auf EUR 100,00 (also 1/3). Sofern die Kosten des Rechtsstreits nun
im gleichen Verhältnis, also zu 2/3 der Gegenseite und zu 1/3 Ihnen auferlegt werden, trägt Ihre Ver-
sicherung das Ihnen auferlegte 1/3 der Kosten.)

Fallen der Kanzleisitz des beauftragten Rechtsanwalts und der Ort, an dem ein Rechtsstreit gericht-
lich verhandelt wird, auseinander (z.B. Kanzleisitz Ratingen - zuständiges Gericht München), trägt
die Versicherung lediglich die Kosten, die entstehen würden, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt worden
wäre, der am Ort des Streitgerichts ansässig wäre. Etwa anfallende Reise- und Übernachtungskosten
würden also nicht erstattet werden (Für Entfernungen über 100 km wird allerdings eine "Sondergebühr"
erstattet).
Tatsächlich wird dieses Problem aber im Regelfall durch die Einschaltung eines zweiten am Ort des
Streitgerichts ansässigen Anwalts umgangen, der nach den Weisungen des am Ort des Mandanten
ansässigen Anwalts handelt.

Im Zweifelsfall sollte beim beauftragten Anwalt Nachfrage gehalten werden.

Häufige Fragen

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