1. Kann ich unverbindliche, kostenfreie Voranfragen an Sie
richten?
2. Kann ich mehrere Fragen gleichzeit stellen, ohne
dass mir zusätzliche Kosten entstehen?
3. Wie ausführlich soll der Sachverhalt geschildert
werden?
4. Kann ich Anfragen stellen, bei denen ich anonym
bleibe?
5. Ist meine Anfrage sicher vor unberechtigtem Zugriff?
6. Auf welche Rechtsgebiete kann ich meine Anfrage
erstrecken?
1. Kann ich unverbindliche, kostenfreie Voranfragen an Sie richten?
Dies ist möglich, soweit es sich um eine Voranfrage hinichtlich der Kosten für
die angefragte Rechtsberatung handelt, oder darum, ob die Frage- und
Problemstellung überhaupt für eine Online-Rechtsberatung geeignet ist. Auch
wenn eine Frage an uns herangetragen wird, die ein Rechtsgebiet berührt,
das wir ausnahmsweise nicht bearbeiten, ist die entsprechende Mitteilung
kostenfrei.
Selbstverständlich können Sie Ihre Voranfrage auch telefonisch halten.
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2. Kann ich mehrere Fragen gleichzeitig stellen, ohne
dass mir zusätzliche Kosten entstehen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass diese
Fragen das selbe zu lösende Problem betreffen und in einem sachlichen und
rechtlichen Zusammenhang stehen (rechtlich den selben Streitgegenstand
betreffen).
Beispiel:
Ihr Pkw wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Sie stellen folgende Fragen:
- Wurde der Verkehrsunfall vom Unfallgegner verursacht und verschuldet?
- Trifft den Fahrer Ihres Pkw ein Mitverschulden an der
Unfallverursachung?
- Steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch zu?
- In welcher Höhe besteht der Anspruch (wie setzt er sich zusammen)?
- Wie machen Sie den Anspruch geltend?
- Wem gegenüber machen Sie den Anspruch geltend?
Die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen stellt rechtlich einen
einheitlichen "Streitgegenstand" dar und löst daher nur eine einzige
Beratungsgebühr aus.
Verschiedene Fragen, die unterschiedliche Problemkreise behandeln, stellen
rechtlich hingegen jeweils einen selbstständigen "Streitgegenstand" dar und
lösen daher jede für sich eine eigene Beratungsgebühr aus.
Beispiel:
- Ist die mir ausgesprochene Arbeitsplatzkündigung rechtmäßig?
- Kann ich den Mietvertrag meiner Wohnung zum Ende des Monats
rechtswirksam kündigen?
- Ist der Vertrag über meinen Mietwagen rechtmäßig zustande gekommen?
- Kann ich den Mietvertrag über meine Ferienwohnung kostenfrei
stornieren, weil ich den Urlaub gar nicht angetreten habe?
Im Zweifel stellen Sie eine unverbindliche Voranfrage oder rufen uns
einfach an.
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3. Wie ausführlich soll der Sachverhalt geschildert
werden?
Eine ausführliche Schilderung ist häufig hilfreich. Bei der ersten
Kontaktaufnahme ist jedoch eine grobe Schilderung des Sachverhalts oder des
Rechtsproblems ausreichend. Sollten uns erkennbar Daten oder oder Fakten zur
Beurteilung fehlen, werden wir diese bei Ihnen erfragen.
Sofern Fristen einzuhalten sind, ist es wichtig, Daten genau anzugeben,
weil sonst die Gefahr droht, dass Rechte unwiederbringlich verloren gehen
(z.B. Zugang eines Bußgeldbescheides - Einpruchsfrist 2 Wochen; Zugang einer
Arbeitsplatzkündigung - Klagefrist 3 Wochen).
Bitte bedenken Sie, dass der Sachbearbeiter in seine Beurteilung nur
Informationen einbeziehen kann, die ihm auch bekannt sind.
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4. Kann ich Anfragen stelle, bei denen ich anonym bleibe?
Anonyme Anfragen können aus rechtlichen Gründen leider nicht beantwortet
werden. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist daher nur möglich, wenn Sie die
im Anfrageformular mit einem * versehenen Fragefelder vollständig ausfüllen.
Sie erhalten von uns eine E-Mail-Nachricht, wenn Ihre Angaben lückenhaft
sind.
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5. Ist meine Anfrage sicher vor unberechtigtem Zugriff?
Ihre Anfrage auf unserer Anfragemaske wird nicht verschlüsselt. Demgemäß ist
kein Schutz vor unberechtigtem Zugriff gegeben.
Sofern Sie Wert auf größtmöglichen Schutz vor unberechtigtem Zugriff legen,
wenden Sie sich bitte brieflich an uns (Briefgeheimnis) oder vereinbaren Sie
einen Besprechungstermin.
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6. Auf welche Rechtsgebiete kann ich meine Anfrage erstrecken?
Ihre Anfrage kann sich grundsätzlich auf sämtliche Rechtsgebiete und Probleme
beziehen, bei denen Sie anwaltliche Beratung wünschen. Sollte sich eine
Problemstellung ergeben, die ein Rechtsgebiet berührt, auf dem wir
ausnahmsweise nicht tätig sind, teilen wir Ihnen dies umghend und kostenfrei
mit.
Beratungen bei schweren kriminellen Delikten, schweren Drogendelikten sowie
Kapitalverbrechen werden von uns nicht vorgenommen, da wir in diesem Bereich
anwaltlich nicht tätig sind.
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