Online-Rechtsberatung


Häufige Fragen


1. Kann ich unverbindliche, kostenfreie Voranfragen an Sie richten?

2. Kann ich mehrere Fragen gleichzeit stellen, ohne dass mir zusätzliche Kosten entstehen?

3. Wie ausführlich soll der Sachverhalt geschildert werden?

4. Kann ich Anfragen stellen, bei denen ich anonym bleibe?

5. Ist meine Anfrage sicher vor unberechtigtem Zugriff?

6. Auf welche Rechtsgebiete kann ich meine Anfrage erstrecken?

1. Kann ich unverbindliche, kostenfreie Voranfragen an Sie richten?
Dies ist möglich, soweit es sich um eine Voranfrage hinichtlich der Kosten für die angefragte Rechtsberatung handelt, oder darum, ob die Frage- und Problemstellung überhaupt für eine Online-Rechtsberatung geeignet ist. Auch wenn eine Frage an uns herangetragen wird, die ein Rechtsgebiet berührt, das wir ausnahmsweise nicht bearbeiten, ist die entsprechende Mitteilung kostenfrei.
Selbstverständlich können Sie Ihre Voranfrage auch telefonisch halten.

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2. Kann ich mehrere Fragen gleichzeitig stellen, ohne dass mir zusätzliche Kosten entstehen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Fragen das selbe zu lösende Problem betreffen und in einem sachlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen (rechtlich den selben Streitgegenstand betreffen).
Beispiel: Ihr Pkw wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Sie stellen folgende Fragen:

  • Wurde der Verkehrsunfall vom Unfallgegner verursacht und verschuldet?
  • Trifft den Fahrer Ihres Pkw ein Mitverschulden an der Unfallverursachung?
  • Steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch zu?
  • In welcher Höhe besteht der Anspruch (wie setzt er sich zusammen)?
  • Wie machen Sie den Anspruch geltend?
  • Wem gegenüber machen Sie den Anspruch geltend?
Die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen stellt rechtlich einen einheitlichen "Streitgegenstand" dar und löst daher nur eine einzige Beratungsgebühr aus.

Verschiedene Fragen, die unterschiedliche Problemkreise behandeln, stellen rechtlich hingegen jeweils einen selbstständigen "Streitgegenstand" dar und lösen daher jede für sich eine eigene Beratungsgebühr aus. Beispiel:

  • Ist die mir ausgesprochene Arbeitsplatzkündigung rechtmäßig?
  • Kann ich den Mietvertrag meiner Wohnung zum Ende des Monats rechtswirksam kündigen?
  • Ist der Vertrag über meinen Mietwagen rechtmäßig zustande gekommen?
  • Kann ich den Mietvertrag über meine Ferienwohnung kostenfrei stornieren, weil ich den Urlaub gar nicht angetreten habe?
Im Zweifel stellen Sie eine unverbindliche Voranfrage oder rufen uns einfach an.

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3. Wie ausführlich soll der Sachverhalt geschildert werden?
Eine ausführliche Schilderung ist häufig hilfreich. Bei der ersten Kontaktaufnahme ist jedoch eine grobe Schilderung des Sachverhalts oder des Rechtsproblems ausreichend. Sollten uns erkennbar Daten oder oder Fakten zur Beurteilung fehlen, werden wir diese bei Ihnen erfragen.
Sofern Fristen einzuhalten sind, ist es wichtig, Daten genau anzugeben, weil sonst die Gefahr droht, dass Rechte unwiederbringlich verloren gehen (z.B. Zugang eines Bußgeldbescheides - Einpruchsfrist 2 Wochen; Zugang einer Arbeitsplatzkündigung - Klagefrist 3 Wochen).
Bitte bedenken Sie, dass der Sachbearbeiter in seine Beurteilung nur Informationen einbeziehen kann, die ihm auch bekannt sind.

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4. Kann ich Anfragen stelle, bei denen ich anonym bleibe?
Anonyme Anfragen können aus rechtlichen Gründen leider nicht beantwortet werden. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist daher nur möglich, wenn Sie die im Anfrageformular mit einem * versehenen Fragefelder vollständig ausfüllen. Sie erhalten von uns eine E-Mail-Nachricht, wenn Ihre Angaben lückenhaft sind.

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5. Ist meine Anfrage sicher vor unberechtigtem Zugriff?
Ihre Anfrage auf unserer Anfragemaske wird nicht verschlüsselt. Demgemäß ist kein Schutz vor unberechtigtem Zugriff gegeben.
Sofern Sie Wert auf größtmöglichen Schutz vor unberechtigtem Zugriff legen, wenden Sie sich bitte brieflich an uns (Briefgeheimnis) oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

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6. Auf welche Rechtsgebiete kann ich meine Anfrage erstrecken?
Ihre Anfrage kann sich grundsätzlich auf sämtliche Rechtsgebiete und Probleme beziehen, bei denen Sie anwaltliche Beratung wünschen. Sollte sich eine Problemstellung ergeben, die ein Rechtsgebiet berührt, auf dem wir ausnahmsweise nicht tätig sind, teilen wir Ihnen dies umghend und kostenfrei mit.
Beratungen bei schweren kriminellen Delikten, schweren Drogendelikten sowie Kapitalverbrechen werden von uns nicht vorgenommen, da wir in diesem Bereich anwaltlich nicht tätig sind.

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