Das Gebiet der Nachlasspflegschaft befasst sich mit der Behandlung des Nachlasses
von Personen, die verstorben sind, ohne dass erbberechtigte Angehörige bekannt sind.
Hier geht es zuvörderst um die Sicherung des Nachlasses sowie um die Abwicklung von
bestehenden Verbindlichkeiten wie auch um die Beitreibung noch offener Forderungen
(z. B. von Forderungen aus gewährten Darlehn oder einer Risikolebensversicherung).
Sofern Miet-oder Leasingverhältnisse bestehen, sind diese zu kündigen und abzuwickeln.
Der Nachlass ist zu verwerten. Der dadurch erzielte Erlös ist zu sichern.
Mögliche Erben sind zu ermitteln und der Nachlass an sie auszukehren. Werden keine
Erben ausfindig gemacht, fällt der Nachlass an den Staat.
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