Nachbarrecht


Probleme des Nachbarrechts stellen sich häufig als außerordentlich ärgerlich dar. Sie sind
rechtlich für sich betrachtet zwar einfach zu lösen, bergen im tatsächlichen Bereich jedoch
die Schwierigkeit in sich, dass die Parteien auch weiterhin neben- über - oder unetreinander
leben und auch künftig irgenwie miteinander umgehen müssen.

Solange Nachbarn Nachbarn sind, haben sie miteinander zu tun, woraus sich ständig potentielle
Reibungspunkte ergeben, so dass solche Auseinandersetzungen oftmals zu einem Dauerstreit und
damit geradezu zu einem Kleinkrieg führen.
Probleme ergeben sich häufig im Bereich der Vornahme von Gartenbepflanzungen oder aus Geräusch-
oder Geruchsbelästigungen. Verschiedentlich sind auch die Haltung von Tieren oder Beleidigungen,
manchmal sogar tätliche Angriffe Grund für entsprechende Auseinandersetzungen.

Der Gesetzgeber hat als Voraussetzung einer gerichtlichen Klärung solcher Streite zunächst den Gang
zum Schiedsmann vorgeschrieben. Die bisherige Erfahrung mit Schiedsleuten zeigt jedoch, dass hier
kaum einmal ein Streit geschlichtet und der Gang zum Gericht vermieden werden kann.


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