Kaufrecht


Der Bereich des Kaufrechts umfasst im wesentlichen Fragen vertraglicher Gestaltung und Aus-
legung von Kaufverträgen, die Geltendmachung der sich hieraus ergebenden Ansprüche sowie
Fragen der Gewährleistung bei nicht gehöriger oder Nichterfüllung eines Anspruchs.
Auch stellt sich verschiedentlich die Frage nach Möglichkeiten der Loslösung vom Vertrag
sowie nach dem Bestehen von Schadenersatzansprüchen.


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