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Der Bereich des Kaufrechts umfasst im wesentlichen Fragen vertraglicher Gestaltung und Aus- legung von Kaufverträgen, die Geltendmachung der sich hieraus ergebenden Ansprüche sowie Fragen der Gewährleistung bei nicht gehöriger oder Nichterfüllung eines Anspruchs. Auch stellt sich verschiedentlich die Frage nach Möglichkeiten der Loslösung vom Vertrag sowie nach dem Bestehen von Schadenersatzansprüchen.
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