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Der Bereich des Haftungsrechts umfasst die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gleich welcher Art. Beispiele sind hier insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Verletzung durch Sturz auf nicht abgestreuter eisglatter öffentlicher Fläche (z. B. Busbahnhof), Verletzung an Spielgerät auf Kinderspielplatz u. ä.). Darüber hinaus kommen aber auch vielfältige anderes geartete Ansprüche in Betracht (z. B. wegen Verletzung durch körperlichen Angriff, durch Verkehrsunfall, Haftung aus vertaglicher Vereinbarung - insbesondere aus Versicherungsvertrag).
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