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Im gesellschaftsrechtlichen Bereich ist die Kanzlei auf die Bearbeitung von Problematiken und Fragestellungen aus dem Bereich der BGB-Gesellschaft sowie der GmbH, der OHG und der KG beschränkt. Aufgabengebiete sind hier die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Auseinandersetzung der gesellschaft mit ausscheidenen Gesellschaftern sowie Fragen ordnungsgemäßer Beschlussfassung der Organe der Gesellschaft. Immer wieder stehen aber auch haftungsrechtliche Fragen im Vorder- grund.
Problematiken aus dem Bereich der Akteingesellschaft werden von unserer Kanzlei hingegen nicht bearbeitet.
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