Gesellschaftsrecht


Im gesellschaftsrechtlichen Bereich ist die Kanzlei auf die Bearbeitung von Problematiken und
Fragestellungen aus dem Bereich der BGB-Gesellschaft sowie der GmbH, der OHG und der KG
beschränkt.
Aufgabengebiete sind hier die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Auseinandersetzung der
gesellschaft mit ausscheidenen Gesellschaftern sowie Fragen ordnungsgemäßer Beschlussfassung
der Organe der Gesellschaft. Immer wieder stehen aber auch haftungsrechtliche Fragen im Vorder-
grund.

Problematiken aus dem Bereich der Akteingesellschaft werden von unserer Kanzlei hingegen nicht bearbeitet.


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