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Das Gebiet des Familienrechts umfasst neben dem Scheidungsrecht und Fagen des Unterhalts zwischen Ehegatten sowie zwischen Abkömmlingen untereinander auch die Bereiche des Sorge- rechts, des Umgangsrechts, der Adoption, der Vormundschaft bei Minderjährigen, der Betreu- ung und der Pflegschaft sowie Fragen der Abstammung.
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