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Das Gebiet des Erbrechts behandelt zum einen die Gestaltung und Abfassung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen, zum anderen die Auslegung solcher Dokumente, wobei neben diversen Formalien in der heutigen Zeit das Augenmerk auch auf die steuerliche Behandlung des Nachlasses zu richten ist. Daneben kommt der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften großes Gewicht zu. Häufig beschränkt sich die Problematik aber auch auf die bloße Frage, ob einer be- stimmten Person überhaupt eine Erbenstellung zukommt oder ob eine solche Person das ihr zukommende Erbe ausschlagen soll oder nicht. Schließlich nimmt auch die Geltendmachung oder die Abwehr von Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen einen großen Raum anwaltlicher Tätigkeit ein.
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