Bereits bei ihrer Gründung im Jahre 1990 wurde die Kanzlei konzeptionell auf die Bearbeitung sowohl
zivilrechtlicher als auch straf- und bußgeldrechtlicher Angelegenheiten ausgerichtet.
Heute befaßt sie sich schwerpunktmäßig mit der gesamten Bandbreite zivilrechtlicher Problema-
tiken, wobei der Lösung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen im Rahmen der Unternehmens-
betreuung sowie der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und vertragsrechtlicher Fragen besonderes
Interesse entgegengebracht wird.
Darüber hinaus stellt die Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen einen weiteren Schwerpunkt
der Tätigkeit der Kanzlei dar, wobei der Bereich der Schwerkriminalität ausgeklammert bleibt.
Zu einzelnen Rechtsgebieten
Ausbildungen und der Berufserfahrungen von Herrn Rechtsanwalt Bille entnehmen Sie der
Rubrik
Der Rechtsanwalt.
Auf aktuelle Rechtsprechung sowie Neuerungen und Tendenzen in der Gesetzgebung weist die Kanzlei
über ihre in loser Folge aufgelegte Informationsschrift NEWS hin.
|