Unserer Meinung nach ist es ebenso schwierig einen guten Rechtsanwalt zu finden, wie
einen guten Arzt.
Beide sollten keine Operation um der Operation Willen durchführen, sondern sich auf Anwendungen
und Eingriffe beschränken, die dem Klienten nutz- oder gewinnbringend sind und von erkennbar erfolg-
losen aber kostenträchtigen Aktionen abraten.
Dabei ist es Aufgabe des Arztes wie des Anwalts, den Klienten vorab und in vollem Umfang über
Risiken und eventuell auftretende "Nebenwirkungen" der beabsichtigten "Operation" aufzuklären
und zu beraten.
Diesem Prinzip folgend legen wir besonderen Wert auf die vorprozessuale Beratung unserer Klientel.
Wesentlich für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Arzt wie mit dem Anwalt ist auf der
einen Seite das ehrliche Bemühen des Rechtsanwalts, die Interessen des Klienten bestmöglich zu
vertreten, auf der anderen Seite aber auch das Vertrauen des Klienten in die Arbeit, die Fähigkeiten
und die Berufserfahrung des Rechtsanwalts.
In jedem Fall aber ist die Kanzlei auch auf die tätige Mithilfe des Klienten angewiesen, die in möglichst
vollständiger Information sowie der Beibringung der zur Problembeurteilung erforderlichen Unterlagen
besteht.